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Klassizistischer Pumpenbrunnen von 1839 in Pfeilerform aus Sandstein mit zwei ungleich langen Schwengeln und Inschrift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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