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Gemarkung Nieder-Erlenbach
Barockes Mühlengebäude von 1732 aus Fachwerk auf Feldsteinsockel; angrenzender Stall um 1834
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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