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In exponierter Lage direkt neben der Kirche steht das langgestreckte zweigeschossige Gebäude mit beidseitigem Krüppelwalm. Das in jüngster Zeit freigelegte Fachwerk in einfachem Gefüge des 18. Jhs., das vorkragende OG ist durch eine profilierte Balkenzone verziert. Als unverzichtbarer räumlicher Bestandteil der historischen Ortsmitte ist das Haus aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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