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Gemarkung Niederrad
Am Rande des Dorfes Niederrad für die Kattunfabrik J. F. Müllers in mehreren Bauphasen von 1761-81 einrichtete Anlage; Gebäude im Stil eines barocken Landschlosses - durch Eckrisalite und zentrale Tordurchfahrt akzentuiert. Ab 1841 zeitweise im Besitz des namengebenden Katharinen- und Weißfrauenstifts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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