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Das große zweigeschossige giebelständige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm besitzt ein ungestörtes Fachwerkgefüge des 18. Jhs. Am Pfosten der Toreinfahrt rechts Jahreszahl 1741. Die Fenster in gleichmäßiger Anordnung haben flache Stichbögen. Wegen seiner straßenraumprägenden Bedeutung ist das Haus aus städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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