Langgasse 26
Langgasse 26
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Otzberg
Habitzheim
  • Langgasse 26
  • Langgasse
Flur: 1
Flurstück: 11/1, 154

Die polygonal geschlossene Hofreite mit giebelständigem abgewalmten Bauernhaus und anschließendem breitgelagerten Torgebäude stammt aus dem 18. u. 19. Jh. Im Nebengebäude ist ein altes Bogenstück mit Wappenschild und Jahreszahl 1596 eingemauert. Unter der Holzverschindelung des Haupthauses ist ein einfaches Fachwerkgefüge mit bescheidenen Zierformen zu vermuten. Die Traufseite zeigt eine schwach profilierte Balkenzone, die an der Giebelseite erfahrungsgemäß stärker ausgebildet sein dürfte. Wegen seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung ist der Hof als Kulturdenkmal zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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