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Die polygonal geschlossene Hofreite mit giebelständigem abgewalmten Bauernhaus und anschließendem breitgelagerten Torgebäude stammt aus dem 18. u. 19. Jh. Im Nebengebäude ist ein altes Bogenstück mit Wappenschild und Jahreszahl 1596 eingemauert. Unter der Holzverschindelung des Haupthauses ist ein einfaches Fachwerkgefüge mit bescheidenen Zierformen zu vermuten. Die Traufseite zeigt eine schwach profilierte Balkenzone, die an der Giebelseite erfahrungsgemäß stärker ausgebildet sein dürfte. Wegen seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung ist der Hof als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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