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Am östlichen Ortsausgang liegt, von einer hohen Mauer umgeben, in einer Straßengabelung die befestigte Friedhofsanlage aus dem 18. Jh. Hinter dem rundbogigen Tor, Schlussstein im Rundbogenportal mit der Datierung 1603, sind zwei barocke Sandsteingrabplatten mit stark verwitterter Ornamentik und Inschrift in einen Eingangsbau eingelassen. Einige historische Grabsteine sind in dem Gebäude sowohl in den Wänden als auch im Boden eingearbeitet worden. Des Weiteren sind ein neogotischer Grabstein von 1865 und ein neoklassizistischer von 1915 in Säulenportalform mit Ziergittereinfassung sowie weitere historische Grabsteine vorhanden.
Aus ortsgeschichtlichen Gründen ist die Anlage zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |