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Das zweigeschossige traufständige Bauernhaus zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge aus der Zeit um 1750. Geschosshohe Streben, stehende Brüstungshölzer sowie eine leicht profilierte Balkenzone verzieren es. Im 19. Jh. erhielt es zudem einen aufwendig gestalteten Ortgang mit Klötzchenfries. Diese baukünstlerischen Elemente und seine Bedeutung als wichtiger raumbildender Bestandteil des Straßenzuges machen den Bau zum Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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