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Das breitgelagerte zweigeschossige Fachwerkhaus wurde 1913 in historisierenden Fachwerkformen errichtet. Aufwendig sind die Fenster gestaltet mit geschnitzten Pfosten und Stichbögen. In zwei Brüstungsfeldern über dem Tor sind stark profilierte Rauten mit Datierung und Zimmermannssymbol angebracht. Wegen seiner baukünstlerischen und städtebaulichen Bedeutung ist das aus als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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