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Nördlich der Veste Otzberg liegt an steilem Hang in fast rechteckiger Form die ehemalige Burgmannensiedlung. An ihrem westlichen und südlichen Rand ist die historische Begrenzung, bedingt durch die unwegsame topographische Lage, noch deutlich zu erkennen. Hier sind auch noch Reste der Stadtmauer erhalten. Die winkelförmigen Burgmannenhöfe und Ackerbürgerhöfe sind an der in großer Serpentine geführten Zugangsstraße zur Burg angeordnet. Hier liegt auch auf engem Grundstück die Kirche. Heute ist noch ein Burgmannenhof des 16. Jhs. vorhanden. Die unregelmäßige historische Parzellenaufteilung, die sich der Topographie anpasst, und ein großer Teil von historischer Bausubstanz des 17., 18. und 19. Jhs. ist erhalten und vermittelt einen guten Eindruck einer historischen Burgmannensiedlung. Wegen ihrer siedlungsgeschichtlichen Bedeutung ist diese als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |