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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Schwanheim
  • Martin-Henrich-Anlage
Ehrenmal
Flur: 13
Flurstück: 134

Ehrenmal mit Brunnenanlage

1926 zur Ehren der Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet; die Widmung in den 1960er Jahren im Gedenken an die militärischen Opfer des Zweiten Weltkrieges erweitert.

Ein dodekagonales Brunnenbecken umfängt die zentrale viereckige Stele aus Muschelkalk mit der Inschrift "Gedenket der Gefallenen. 1914-1918. 1939-1945". Löwenköpfe fungieren auf allen Seiten als Wasserspeier. Die Stele trägt eine knieende, in die Ferne blickende männliche Figur; Werk des Frankfurter Bildhauers Georg Krämer. Die in den 1960ern aufgestellte Bronzeskulptur ersetzt die hier ursprünglich platzierte Figur eines stehenden, den linken Arm empor streckenden athletischen Jünglings des Griesheimer Bildhauers Martin Henrich. Als Abschlussarbeit an der Frankfurter Kunstgewerbeschule gefertigt, wurde sie als in den Kriegsjahren als "Metallspende" eingeschmolzen.

Ein bepflanztes Rondell mit zentralem Erschließungsweg umfasst das Ehrenmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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