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Über dem ursprünglich offenen EG mit großen rundbogigen Öffnungen erhebt sich ein schlichtes Fachwerkgebäude mit steilem Satteldach, das an der Traufseite etwas hervorragt. Innen ist eine geschlossene Wendeltreppe, zu der im EG eine Rundbogentür führt, im Scheitel dat. 1619. Der Bau ist in dominierender Ecklage aus ortsgeschichtlichen, baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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