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Die voluminöse Fachwerkscheune an der Einmündung der Obergasse besitzt im vorderen Bereich einen Bruchsteinkeller, der durch einen Rundbogeneingang erschlossen wird, Datierung im Scheitelstein 1572. Die Scheune stellt den Kopfbau einer Häuserzeile dar, die zwischen den Straßen Am alten Rathaus und Brunnengasse liegt. Sie ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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