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Langgezogenes zweigeschossiges Fachwerkhaus mit großer Toreinfahrt, erbaut 1758 (dat. im Türsturz). Es zeigt ein ungestörtes Gefüge mit schmalem Zwischenbund im Eingangsbereich. An den Bundpfosten halbe Mannformen mit geschweiften und eingekerbten Knaggen. Im EG zwei eingemauerte Schreckmasken, davon eine mit herausgestreckter Zunge und gebleckten Zähnen (wohl 17. Jh.) Aus baukünstlerischen und geschichtlichen Gründen ist das Haus als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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