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Große, geschlossene, U-förmige Hofanlage, bestehend aus eingeschossigem Bauernhaus mit Mansarddach, Scheune und Stallgebäuden, vom Straßenraum durch ein rundbogiges Steintor abgegrenzt. Hier im Scheitel Datierung 1756. Unter dem Putz des Bauernhauses verbirgt sich ein einfaches konstruktives Fachwerk. Die Stall- und Scheunengebäude sind im EG-Bereich teilweise massiv, ansonsten zeigen sie einfaches konstruktives Fachwerk. Die große Hofanlage gehört zu den wenigen gut erhaltenen Höfen aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. in Hering. Ihr Denkmalwert liegt in der Baugeschichte und als Wohn- und Arbeitsform wohlhabender Bauern auch in der Sozialgeschichte begründet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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