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Am ehemaligen östlichen Ortsrand liegt der befestigte historische Friedhof, angelegt Ende des 18. Jahrhunderts, um den sich heute terrassenförmig abgetreppt eine Erweiterung legt.
Neben der erhaltenswerten Einfriedung, befinden sich im historischen Teil fünf bemerkenswerte Steine: ein quadratischer Sandstein mit Abdeckplatte und Vase von 1823. Ein Gedenkstein für die Gefallenen des Krieges 1870/71 in Form eines Obelisken auf stehendem quadratischem Sockelstein mit Abdeckplatte. Eine Sandsteinplatte von 1799. Ein neoklassizistischer Stein mit zwei rundbogigen Schriftfeldern von 1823. Eine Sandsteinsäule, romantisierend in Form eines Baumstumpfes, Schriftfeld eichenlaubumkränzt von 1871. Sie sind aus künstlerischen Gründen und als Zeugnisse der Ortsgeschichte zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |