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Die langgezogene schmale, U-förmige Hofreite liegt am Eckpunkt einer historischen Gesamtanlage. Das giebelständige zweigeschossige Wohnhaus auf hohem Sockel verbirgt unter seinem Putz im vorderen Teil noch Fachwerk des 17. Jhs. und prägt dominierend den Straßenraum. Scheune und Stallungen sind wohl im 18. Jh. ausgebaut worden. Schöne Sandsteintorpfosten mit Giebeldächern. Für die Erhaltung der gesamten Hofreite sprechen städtebauliche Gründe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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