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Von der Stadtmauer sind im Westen, von Süden nach Norden verlaufend, ca. drei Meter hohe Reste erhalten. Sie begrenzen die Flurstücke 195/2 und 197 an ihrer westlichen Seite. Im Süden an das Kirchengrundstück grenzend, verläuft von Osten nach Westen ein Reststück der Stadtmauer und knickt in einem kurzen Teilstück nach Nordosten ab. Hier halbkreisförmiger Eckturmstumpf. Weitere Stadtmauerstücke befinden sich an der westlichen Nordseite sowie im aufgehenden Mauerwerk einzelner Gebäude an der Ostseite. Diese Stadtmauerreste sind aus ortsgeschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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