Rathausgasse 1-5
Bismarckstraße
Gesamtanlage Lengfeld, Blick in die Bismarckstraße von Norden
Gesamtanlage Lengfeld, Blick in die Pfarrhausstraße von Osten
Hindenburgstraße 15-19
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Otzberg
Lengfeld
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Von dem ehemals geschlossenen Haufendorf, das sich an einer ringförmigen Erschließung orientierte, von der radial Straßen abgingen, sind noch einige zusammenhängende historische Siedlungsflächen mit den typischen Hofreiten des 17., 18. und 19. Jhs. erhalten. Durch Abriss von Nebengebäuden und Errichten von in Material und Proportion ortsfremden Bauten wurde an einigen Stellen die ehemals geschlossene Gesamtanlage beeinträchtigt. Dennoch stellen die verbleibenden Reste einen bedeutenden Teil des Ortes dar, der aus siedlungs- und ortsgeschichtlichen Gründen zu erhalten ist. In der Bismarckstraße sind dies die regelmäßigen langgestreckten Hofreiten mit giebelständigen Bauernhäusern und der befestigte Kirchhof-, die Pfarrhausstraße beidseitig mit einer Reihe von Hofreiten des 18. und 19. Jhs. mit traufständigen Bauernhäusern, in denen das große Hoftor integriert ist. In der Hintergasse, der Müllergasse, der Rathausgasse und der Gasse Zum Borngraben sind kleinere unregelmäßige Hofreiten des 17. und 18 Jhs. zu finden, die sich in ihrer Lage dem Straßenverlauf anpassen. Der Ortsrand im Westen, der durch eine lineare Scheunenreihe und im Süden durch gestaffelte Parzellengrenzen gebildet wird, ist noch gut ablesbar und sollte durch entsprechende Abstandsflächen bei künftiger Bebauung berücksichtigt werden. Die Dachlandschaft ist geprägt durch rot eingedeckte Ziegeldächer.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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