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Heldenfriedhof mit Ehrenmälern, Kruzifix und wertvollen Grabsteinen
Mangels geeigneter Flächen innerhalb des eigenen Stadtgebiets, kaufte die Kreisstadt Höchst für einen dringend benötigten neuen Friedhof ein Gelände auf Sossenheimer Gemarkung an. Angesichts der wachsenden Bevölkerung war dieser Friedhof jedoch von Anfang an zu klein bemessen gewesen, was wenige Generationen später zur Anlage des neuen Höchster Hauptfriedhofs führte.
Der sog. „Heldenfriedhof“, eröffnet 1889, wird von einer Mauer aus rotem Backstein umschlossen, die sich auch in Form von Binnenmauern fortsetzt, welche das Friedhofsgelände in drei Abschnitte gliedern. Im vorderen Bereich findet sich ein Obelisk als Ehrenmal zum Gedenken an die Veteranen des deutsch-französischen Kriegs von 1870/71, errichtet 1892 inmitten zahlreicher gusseiserner Kreuze. Dahinter, östlich des Hauptweges und inmitten eines rechteckigen Grabfeldes, steht ein Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs, darauf die Inschrift „1914 IN FREMDER ERDE RUHEN 1918“. An der ersten Binnenmauer steht ein klassizistisches Steinkruzifix ohne Grabzuordnung, erstellt um 1850.
Im hinteren Bereich befinden sich mehrere qualitätvoll und aufwendig gestaltete Grabmäler. Besonders hervorzuheben sind jene der Familien König (1889) und German-Rosenbach (1925), die jeweils mit einfassenden Mäuerchen einen eigenen Vorplatz ausbilden.
Den Zielpunkt des Hauptweges bildet im Norden ein weiteres Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Mehrere Steinstufen führen auf ein erhöhtes Rondell in Quadermauerwerk, auf dem sich ein oktogonales Memorialbauwerk befindet, darauf die Inschrift „1914 – R.I.P. – 1918 / DEN IN FEINDES- / LAND RUHENDEN / KRIEGERN / AUS DANKBAR- / KEIT DIE STADT / HÖCHST AM MAIN“. Umstehend reihen sich Steinkreuze auf dem Rondell. Ursprünglich entwuchs dem Ehrenmal ein Baum, dieser wurde jedoch zu einem späteren Zeitpunkt gefällt. Auf den Ecken des Oktogons saßen ursprünglich steinerne Kugeln, hiervon sind nur noch wenige im Original vorhanden. Der Entwurf des Gefallenendenkmals stammt vom Höchster Stadtbaumeister Paul Wempe, ausgeführt durch den Steinmetz und Bildhauer Philipp Hermann Leonhardt, 1919.
Durch die Erinnerungsstätten an zwei Kriege sowie deren Gefallene, kommt dem Friedhof ein gesteigerter historischer Wert zu. Seine bauliche Gliederung ist bis heute nachvollziehbar überkommen. Hinzu kommen qualitätvoll gestaltete Grabmäler, allen voran jene der Familien König und German-Rosenbach, sowie das in seiner Form und Gestalt außergewöhnliche oktogonale Ehrenmal im hinteren Bereich des Friedhofsareals. Der Höchster Heldenfriedhof ist Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |