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Der große rechteckige Brunnen mit gebrochenen Ecken besitzt eine gut gestaltete runde Laufsäule mit zwei Röhren; am oberen Ende Kapitell, darüber Vase. Zur Bismarckstraße hin wird der Brunnen durch eine Stützmauer geschützt, die - zweimal gebrochen - an den Ecken jeweils starke runde Säulenstümpfe hat. Die Brunnenanlage aus der Mitte des 19. Jhs. prägt den kleinen dreieckigen Platz und ist aus städtebaulichen, baukünstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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