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Quer über der Ortsdurchfahrt an einer Kreuzung steht das zweigeschossige Gebäude mit massivem EG, Fachwerkobergeschoss und beidseitigem Halbwalm. Durch das EG führt die unsymmetrische Durchfahrt (heute mit geradem Sturz - der Schlussstein der ehem. rundbogigen Durchfahrt ist an der Nordseite eingemauert). Eckquaderung, seitliche Rundbogeneinfahrt (hier Datierung im Scheitel mit Maske 1717), rundbogiges Fenster und rundbogige Eingangstür im Süden gliedern die Fassade. Das Fachwerkgeflüge des OG ist einfach; in den Brüstungsfeldern geschwungene Streben mit Nasen, an der Nordseite in drei stehenden Brettern Inschriften in ovalem Feld.
Der Denkmalwert des Gebäudes begründet sich aus seiner ortsgeschichtlichen, baukünstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Vor der Nordwand steht ein Sandsteinkruzifix auf einem Altarsockel, der an den Ecken eingebaute Rundsäulen besitzt; hier Datierung 1786. Der Korpus in einfacher bäuerlicher Stilform. Das Andachtskreuz ist aus ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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