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1912-14 entstandener Teil des "Arbeiterheims" (gen. Heimchen). Im Sinne der Gartenstadtidee erstellte Werktätigensiedlung von 1891/92-1914 - erbaut durch die Farbwerke Hoechst auf Initiative von C. F. W, Meister - Komplex aus ehem. sechs Bauabschnitten, um 1950 durch Einfamilienhäuser ergänzt.Die Wohnhäuser des vierten und fünften Bauabschnitts der Siedlung Heimchen von 1903/04 bzw. 1907/08 sind Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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