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Auf massivem Sockelgeschoss erhebt sich ein kleines giebelständiges Fachwerkhaus. Die Straßenfassade des EG ist durch Karnies und Sandsteingewände verziert. Das weit vorspringende Fachwerkobergeschoss dürfte im ausgehenden 18. Jh. erneuert worden sein, das Sockelgeschoss ist wohl noch 17. Jh. Als wichtiger raumbildender Bestandteil des Straßenzuges ist das Haus aus städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |