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Ab 1452 peripherer Begräbnisort an der Stadtmauer, seit der Reformation (1531) von den Protestanten bis 1828 genutzt; nach Durchbruch der Stephanstraße (1904) Südteil allmählich planiert. - Freistehend und entlang der Mauern qualitätvolle, vorwiegend barocke Grabmale, u. a. der Familien v. Bethmann, du Fay, Goethe. An der Südseite spätgot. Kreuzigungsgruppe H. Backoffens von 1511 (Kopie).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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