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In der trichterförmigen Einmündung der Pfarrhausstraße liegt an einer räumlichen Straßenerweiterung das giebelständige zweigeschossige Bauernhaus. Ursprünglich als Fachwerkhaus aus der Zeit um 1700 stammend, sind Giebel und EG-Traufseite massiv erneuert. An der Traufseite zeigt die vorkragende Fachwerkwand des OG ein gleichmäßiges Gefüge des frühen 18. Jhs. mit geschwungenen Streben und profilierter Balkenzone. Dieser Teil ist aus städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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