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Das konisch zulaufende Grundstück an der Einmündung der Pfarrhausstraße wurde durch Vorkragung des OG und der Traufkante des Daches aufgefangen. Dies führte zu einem interessanten Baukörper, der zum unverzichtbaren Bestandteil des historischen Straßenraumes wurde. Das Fachwerkgefüge aus der Zeit um 1800. Aus städtebaulichen Gründen ist das Haus als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |