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Erbaut 1769. Über hohem 1,5-geschossigen Massivbau mit paarigen Fenstern und rundbogigem Kellereingang erhebt sich ein vorkragendes Fachwerkobergeschoss mit Halbwalm. Unter den Schindeln ist ein regelmäßiges Fachwerkgefüge des 18. Jhs. zu vermuten. Als städtebaulich bedeutend ist seine Lage neben der Kirche und als Kopfbau zu bewerten. Eine ortsgeschichtliche Bedeutung kommt dem Bau als ehemaliges reformiertes Schulhaus zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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