Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Gegenüber der Einmündung der Reinheimer Straße liegt das traufständige zweigeschossige Bauernhaus. Über dem massiven EG mit Sandsteingewänden kragt ein verschindeltes Fachwerkobergeschoss etwas vor. Die kleinen Fensterformate und ihre regelmäßige Verteilung lassen ein ungestörtes Fachwerkgefüge des frühen 18. Jhs. vermuten. Am rundbogigen Kellereingang Datierung 1607. Aus baukünstlerischen und städtebaulichen sowie aufgrund der ehemaligen Nutzung als Kaplanei zudem aus geschichtlichen Gründen ist das Haus zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |