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Am Ortsausgang liegt die große rechteckig geschlossene Ökonomiehofanlage, mit dem voluminösen zweigeschossigen Wohnhaus an der Straßenseite, einem massiven, fast quadratischen Backsteinbau im Herrenhausstil mit zentralem Erker, darüber Balkon und Risalit mit Giebel. Die gelbe Klinkerwand wird durch gut profilierte Sandsteingewände und dunkel gemauerte Eckrisalite gut gegliedert.
U-förmig ordnen sich die zweigeschossigen Stall- und Scheunengebäude im Hof an. Garteneinfriedung mit geschwungener Bruchsteinmauer und schmiedeeisernem Zaun erhalten.
Der Hof ist in seiner Gesamtheit als Beispiel für eine gut gestaltete Ökonomiehofanlage des frühen 20. Jhs. und als strukturbildendes Element in der Peripherie des dörflichen Gefüges aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu erhalten und ein zentraler Bestandteil der Gesamtanlage "Habitzheimer Straße" (Ortserweiterung des späten 19. Jahrhunderts). Das repräsentative Wohnhaus ist darüber hinaus aufgrund seiner baukünstlerischen Ausformung zusätzlich als Einzelkulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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