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Das zweigeschossige giebelständige Bauernhaus mit Halbwalm aus dem späten 18. Jh. zeichnet sich durch einen regelmäßigen Fachwerkverband mit stehenden Hölzern aus. Profilierte Schwelle, am Ortgang aufgesetzter Würfelfries. An der Einmündung der Hasselgasse gelegen, ist der Bau aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |