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In straßenräumlich bedeutender Lage am Zusammentreffen von drei Gassen liegt das zweigeschossige Haus mit einem Zierfachwerkobergeschoss des frühen 18. Jhs. - am Eckpfosten datiert 1716 -, Mannformen mit eingekerbten Knaggen, geschwungene Malkreuze, profilierte Balkenzone und stehende Brüstungsbretter verzieren den Fachwerkbau. Aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen ist er als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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