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Das Bauernhaus der etwas zurückliegenden dreiseitig geschlossenen Hofreite besticht durch seinen regelmäßigen Fachwerkverband. Auffallend sind die breiten späten Mannformen mit den langen Kopfstreben. Im Türsturz Inschrift: DIESES HAUS IST ERBAUT DEN 22TEN APRIL 1800 VON JOHANN SEBASTIAN LUTZ. Originale bleiverglaste Fenster sind noch vorhanden. Der guterhaltene Bauernhaustyp ist wegen seiner Bedeutung für die Hausbaugeschichte aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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