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Das große giebelständige Bauernhaus fällt wegen seinem sehr hohen gebrochenen Dach mit Krüppelwalm innerhalb des historischen Straßenzuges auf. Sein einfaches regelmäßiges Fachwerkgefüge des späten 18. Jhs. zieren eine profilierte Balkenzone, Streben und stehende Hölzer mit geschnitzten ovalen Feldern in den Brüstungsfeldern. Städtebauliche Gründe sprechen für die Erhaltung des Baus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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