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Am Zusammentreffen von 5 Gassen beherrscht der zweigeschossige Bau den Straßenraum. Sein regelmäßiges Fachwerkgefüge im OG mit geschwungenen Kopfstreben und profilierter Schwelle stammt aus dem späten 18. Jh. Für die Erhaltung des Fachwerkobergeschosses und des Daches sprechen städtebauliche Gründe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |