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In den Kirchenhügel hineingeschoben liegt das stattliche zweigeschossige Fachwerkhaus, das 1742 auf hohem Sockel als Pfarrhaus erbaut wurde. Der voluminöse Baukörper mit Halbwalm prägt neben der Kirche innerhalb der Pfarrhausstraße entscheidend den Straßenraum. Wegen seiner ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ist das Haus als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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