Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1963 zum 100-jährigen Firmenjubiläum durch die Hoechst AG gebaut und den Mitarbeitern gewidmet. Kuppelhalle mit Festsaal auf flachem Sockelgeschoss unter Einsatz neuer Werkstoffe und Technologien nach Entwurf des Architekten F. W. Kraemer unter Mitarbeit des Ingenieurs H. Beck nach kaum zweijähriger Bauzeit fertiggestellt und für betriebliche und öffentliche Zwecke genutzt. Die Scheitelhöhe der Kuppel beträgt 25 m, der Durchmesser 86 m und die Schalendicke nur 13 cm. Technische Pionierleistung der Nachkriegsmoderne und mit seitlichem Pylon eines der Frankfurter Wahrzeichen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |