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Das giebelständige Haus einer polygonal geschlossenen Hofreite, die sich in ihrer Form dem Straßenverlauf anpasst, stammt aus der Mitte des 18. Jhs. und prägt mit seiner Lage den Straßenraum. Das Fachwerk ist giebelseitig verschindelt und hofseitig freigelegt. Auch Fensterform und -teilung lassen den genannten Erbauungszeitraum dieses Bauernhauses vermuten. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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