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Etwas weiter südlich der Bundenmühle liegt am gleichen Bach eine weitere Mühlenanlage aus dem 19. Jh. Vom ehemals polygonal geschlossenen Hof sind das zweiflügelige Wohn- und Mühlenhaus sowie Stallungen, Scheune und Torbau erhalten. Der Seitenbau an der Nordostseite war bereits abgerissen, wurde aber im Rahmen einer Gesamtsanierung der Anlage als Neubau ergänzt. Das zweigeschossige Haupthaus zeigt ein komplett erhaltenes Fachwerkgefüge mit eng stehenden Hölzern, profilierter Balkenzone aus dem frühen 19. Jh. Dieses ist aus wirtschaftsgeschichtlichen und baukünstlerischen Gründen innerhalb der Sachgesamtheit Heidenmühle zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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