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Die kleine U-förmige Hofreite wird an den Giebel- und Traufseiten der eingeschossigen Bauten mit aufwendigen neugotischen Hausteinformen verziert: Treppengiebel, unterbrochene Gesimse, Stichbogenfenstergewände mit breiten Fensterbänken auf Konsolen. Die Hofreite verdeutlicht den Gestaltungswillen der Steinmetze, die um die Jahrhundertwende ihre eigenen Häuser mit städtischen Architekturelementen versahen. Sie ist aus baukünstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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