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Die geschlossene Haufendorfanlage ist in ihrer historischen Parzellenstruktur und in großen Teilen ihrer alten Bausubstanz noch gut erhalten. Schmale langgestreckte Hofreiten aus dem 17., 18. und 19. Jh. mit vorwiegend giebelständigen Bauernhäusern liegen in unregelmäßiger Parzellenstruktur an der Ringstraße. Diese umschließt den historischen Ortskern. Rathaus und Kirche liegen peripher. Am nördlichen Ortsrand geben fünf Hofreiten des späten 18. Jhs. Kenntnis von einer kleinen abgeschlossenen Dorferweiterung. Wegen ihrer siedlungs- und ortsgeschichtlichen Bedeutung ist die Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |