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Der Laufbrunnen, bestehend aus einem rechteckigen Sandsteintrog mit herausgehauenen Rechteckfeldern, auf denen die Jahreszahlen 1834 und 1977 zu lesen sind, und einer quadratischen Sandsteinsäule sowie einem weiteren Sandsteintrog, erinnert an die ehemalige Wasserversorgung im 19. Jh. im Ort. Er ist aus ortsgeschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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