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Das etwas zurückliegende zweigeschossige giebelständige Haus zeigt ein schönes Fachwerk um 1800 in enger Hölzerstellung. Typische Streben mit parallelen Kopfstreben, stehende Brüstungshölzer, gut profilierte Balkenzone. Als komplett erhaltenes Fachwerkhaus dieser Zeit ist es für die Erforschung der hessischen Fachwerkbauten von Bedeutung für die Hausbaugeschichte und als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |