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In der Ortsmitte weit in den Straßenraum hineinragend und gegenüber der Einmündung der Lindenstraße wurde um 1800 der zweigeschossige traufständige Fachwerkbau errichtet. Das gebrochene Dach wird am Nordgiebel von einem Dachreiter mit vierseitigem, spitzen Helm über nach innen geschweiften Giebeln bekrönt. Zur Südseite Halbwalm. Das Fachwerkgefüge ist geprägt durch besonders reiche und symmetrische Verwendung von kurzen Streben in paralleler oder diagonaler Anwendung. An der Traufseite gut geschnitzte Biedermeiertür. Die Fenstergewände im OG mit flachen Segmentbögen. Seinen Denkmalwert erhält das Gebäude wegen seiner baukünstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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