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Nach Plänen des Regierungsbaumeisters A. Voelker wurde 1906/07 die breitgelagerte Hallenkirche erbaut. Vor der NW-Ecke des Langhauses erhebt sich in der Giebelfront der quadratische Turm mit abgesetzter Turmstube, eingezogenem achtseitigen Spitzhelm und vier kleinen spitzen Ecktürmchen. Der Giebel- und Turmfassade vorgelagert ist eine vierläufige Treppenanlage. Im Inneren ist die Kirche durch ein flaches Tonnengewölbe eingedeckt. In die Kanzel-Altar-Front ist der Orgelprospekt von 1747 aus der Kirche von Hähnlein eingegliedert. Die Kirche ist mit ihrer Einrichtung aus geschichtlichen und baukünstlerischen Gründen als Kulturdenkmal anzusehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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