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Um 1900 an dem kleinen Platz neben Kirche und Rathaus auf fast quadratischem Grundriss errichteter zweigeschossiger Klinkerbau mit flachem Zeltdach. Aufwendig mit Sandsteinornamentik verzierte Straßenfassade: Eckquaderung, paarige Fenster mit rundbogigen Gewänden, Brüstungsfüllungen im OG, diamantierte Füllungen unter den EG-Fenstern, Geschossgesims. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen, städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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