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In einer leichten Kurve liegt das zweigeschossige giebelständige Bauernhaus auf hohem Sockel. Sein EG ist massiv mit Sandsteingewänden. Unter der Holzverschindelung des OG ist ein regelmäßiges ungestörtes Fachwerkgefüge des späten 18. Jhs. zu vermuten. Wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als beherrschendes Element im Straßenraum ist es zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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