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Winkelförmig sind an der Ecke zur Lengfelder Straße zwei Gebäude zu einer Gruppe räumlich geschickt zusammengefügt, indem das dreizonige Haupthaus an der abschüssigen Lindenstraße und ein zweigeschossiger Torbau mit hohem OG durch einen Eingangserker verbunden wurden. Das Fachwerk von 1819 zieren geschnitzte stehende Brüstungshölzer, gut profilierte Balkenzone und Andreaskreuze. Inschriften mit Datierung über Haustür und Hoftor. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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