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Dem Bachlauf folgend, entwickelte sich unterhalb des Berghanges, auf dem der befestigte Kirchhof mit Kirche im 13. Jh. erbaut wurde, ein Straßendorf. Parallel hierzu kam wohl im 18. Jh. eine Landstraße, an der sich neue Hofreiten ansiedelten, so dass sich heute die Ortsstruktur in einem unregelmäßigen gitterförmigen Straßennetz darstellt. Große zusammenhängende Flächen dieser historischen Ortsstruktur mit unregelmäßigen Hofreiten zeugen heute noch vom alten Ort. Wechselnde Trauf- und Giebelständigkeit der vorwiegend sattelgedeckten zweigeschossigen Häuser ergibt eine lebendige Dachlandschaft mit vorwiegend roter Ziegeleindeckung. Die Bachstraße mit dem offen fließenden Bach bildet das räumliche Zentrum und ist mit den Sandsteinbrücken und dem teilweise alten Belag zu schützen. Die Hofreiten an der Heinrichstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße sowie der Brunnenstraße und Wiesenstraße sind aus siedlungsgeschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |