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Über den parallel zur Bachstraße verlaufenden Bachlauf führen drei flachbogige Sandsteinbrücken aus dem 19. Jh. Massive Sandsteinbrüstungen und runde Radabweisersteine sind noch vorhanden. Die östliche Brücke an der Einmündung der Wiesenstraße wurde rekonstruierend erneuert. Als wesentlicher Bestandteil des historischen Ortsbildes, das in diesem Bereich durch den offenen Bachverlauf geprägt wird, sind die Brücken aus städtebaulichen Gründen zu erhalten. Zudem sind sie als historische Verkehrsbauten bedeutsam für die Verkehrsgeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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